Abscheiderwartung

Schlammfänge und Leichtflüssigkeitsabscheider sind monatlich auf Ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen . Die Ergebnisse der Kontrolle (mindestens die Höhe des Schlammspiegels oder Stärke der Leichtflüssigkeitsschicht) dürfen die zulässigen Werte nicht übersteigen und sind in einem Betriebstagebuch zu dokumentieren.

Zusätzlich muss vor Inbetriebnahme und danach alle fünf Jahre eine Generalinspektion vorgenommen werden, hierbei wird ein Prüfbericht erstellt, in diesem werden ggf. festgestellte Mängel dokumentiert. Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen.

Als Fachbetrieb nach WhG können wir Ihnen einen Wartungsvertrag anbieten. Sämtliche Kontrollen werden dann von unserem geschultem Fachpersonal durchgeführt.